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Sonnige Pläne: Neue Anreize für den Ausbau von Photovoltaik

alex

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In ihrer Integrierten Klima- und Energiegstrategie (IKES, #Mission2030) hat sich die Bundesregierung ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Ab 2030 soll Österreich seinen jährlichen Strombedarf bilanziell zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien decken. Dazu muss die Ökostromproduktion um rund 30 Milliarden Kilowattstunden (Terawattstunden, TWh) pro Jahr erhöht werden. Zum Vergleich: Die großen Wasserkraftwerke mit einbezogen, beläuft sich die jährliche Erzeugung von Ökostrom in Österreich derzeit auf rund 50 TWh. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden. 

Eine wesentliche Rolle bei der geplanten Steigerung spielt die Photovoltaik (PV). Geplant ist, etwa elf bis 13 Milliarden TWh Strom mittels Sonnenstrahlung zu erzeugen, was etwa einem Sechstel des voraussichtlichen Bedarfs an elektrischer Energie entspricht. Die Leistung der PV-Anlagen muss dazu auf 15 Gigawatt (GW) in etwa verfünfzehnfacht werden. Ausdrücklich gewünscht ist dabei auch die Initiative der heimischen Unternehmen, heißt es in der #Mission 2030: „Wirtschaft und Private sollen auf ihren Dächern vermehrt Photovoltaikmodule zur Energiegewinnung einsetzen.“

Zurzeit bestehen in Österreich rund 125.000 Photovoltaikanlagen unterschiedlicher Größen. Ihre jährliche Stromproduktion beziffert das für Energiepolitik zuständige Nachhaltigkeitsministerium (BMNT) mit etwa einer Milliarde Kilowattstunden. Laut BMNT werden damit „CO2-Emissionen von über 400.000 Tonnen eingespart“.

Viele Pläne

Um die Photovoltaik für Unternehmen und Privatpersonen (noch) attraktiver zu machen, hat die Bundesregierung laut der #Mission 2030 mancherlei vor. Das wohl bekannteste Schlagwort in diesem Zusammenhang lautet „100.000-Dächer-Programm“ und läuft auf verstärkte Investitionsförderungen hinaus, um Anreize für die Nutzung von Dachflächen zu setzen. Geplant ist, diese mit dem „Erneuerbare-Ausbau-Gesetz“ (EAG) einzuführen, das noch heuer beschlossen werden und Anfang 2020 in Kraft treten soll.

Vorgesehen ist weiters die vollständige Abschaffung der Eigenstromsteuer von 1,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Auf Grund einer Initiative des seinerzeitigen Präsidenten des Verbands PV Austria, Hans Kronberger, ist die Erzeugung von bis zu 25.000 kWh pro Jahr bereits derzeit steuerfrei. Und die Bundesregierung hat zugesichert, auf die Steuer im Zuge der geplanten Steuerreform komplett zu verzichten. Wann diese Reform nun tatsächlich beschlossen wird, ist allerdings offen. 

Wie Christoph Panhuber, Vorstandsmitglied von PV-Austria, beim Jahreskongress des Verbands erläuterte, wäre das allerdings dringlich: „Bei Gewerbebetriebe entscheidet die Steuer manchmal darüber, ob eine Anlage gebaut wird oder nicht.“ Wichtig wäre ihm zufolge auch die Abschaffung bürokratischer Hürden wie etwa der anlagenrechtlichen Genehmigungspflicht für PV-Anlagen auf den Dächern von Gewerbegebäuden. Zurzeit gibt es seinen Erfahrungen nach einen wahren „Wildwuchs an Vorschriften, der in manchen Bundesländern zu einem schieren Spießrutenlauf ausarten kann“. Die eine oder andere Bezirkshauptmannschaft lege Unternehmen beim Bau von PV-Anlagen Stolpersteine in den Weg: „Wir brauchen daher dringend einen österreichweit einheitlichen Genehmigungsrahmen.“

Hürden abbauen
Die Beseitigung administrativer Hindernisse ist dem BMNT ein wichtiges Anliegen, versicherte dessen Generalsekretär Josef Plank beim Jahreskongress von PV Austria. Laut Plank soll im Rahmen des „Erneuerbare-Ausbau-Gesetzes“ (EAG) für kleine PV-Anlagen mit weniger als 500 Kilowatt Höchstleistung (kWp) eine Investitionsförderung eingeführt werden. Die Reihung der Anträge für die Förderungsvergabe möchte das Ministerium nach dem sogenannten „Eigenverbrauchsanteil“ bzw. „Eigenversorgungsanteil“ (EVA) vornehmen. Gemeint ist damit der Teil der Leistung einer PV-Anlage, für den keine Förderung beantragt wird. Zur Illustration: Hat eine Anlage eine Gesamtleistung von 10 kWp und wird für 7 kWp eine Förderung beantragt, dann liegt der EVA bei 30 Prozent. Der Plan des BMNT ist allerdings nicht unumstritten. Befürchtet wird, dass dadurch speziell kleine Gewerbebetriebe benachteiligt werden könnten, warnte PV-Austria-Geschäftsführerin Vera Immitzer.

Für Anlagen mit mehr als 500 kWp Leistung plant das BMNT Betriebsförderungen in Form von Marktprämien. Diese sollen die Differenz zwischen den Stromerzeugungskosten und dem Großhandelspreis für elektrische Energie ausgleichen und 20 Jahre lang ausbezahlt werden.

Mit Widerstand seitens der Bevölkerung ist bei der Installation von Photovoltaikanlagen im Übrigen eher nicht zu rechnen: Einer aktuellen Umfrage der Alpe-Adria-Universität Klagenfurt und der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag der Wien Energie und des Beratungsunternehmens Deloitte zufolge ist die Photovoltaik die bei weitem beliebteste Technologie im Bereich der erneuerbaren Energien. Rund 88 Prozent der Bevölkerung würden die Errichtung einer PV-Anlage in ihrer Gemeinde befürworten. Zum Vergleich: 74 Prozent der Befragten würden dem Bau eines Kleinwasserkraftwerks zustimmen, 72 Prozent dem einer Windkraftanlage.

 

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