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Diese PV-Zuschüsse könnten 2025 erhalten bleiben

admin

Wie sich das PV-Förderangebot 2025 in Österreich weiterentwickelt, war lange unklar. Mit der neuen Regierung wissen wir aber nun, mehr über Maßnahmen und Mittel zur Förderung von PV-Anlagen und Speichertechnologie. Die gute Nachricht: Es wird nicht alles abgeschafft, allerdings ist mit Fördersenkungen zu rechnen. 

Welche Förderungen sind aktuell verfügbar? Wir haben den aktuellen Stand* hier für Sie zusammengefasst.

Überregionale Förderungen

Mit der Veröffentlichung der Novelle 2025 können sich nun alle, die in erneuerbare Energien investieren wollen, vor Inbetriebnahme der geplanten PV-Anlage einen Investitionszuschuss sichern.

Die neue Verordnung regelt die Durchführung und Abwicklung von Investitionszuschüssen für die Neuerrichtung und Erweiterung von PV-Anlagen sowie auch für die gleichzeitige Anschaffung von Stromspeichern. 

Mit der neuen Verordnung stehen nun die Termine der Fördercalls sowie die Höhe der Fördermittel und Fördersätze für das Jahr 2025 fest. Hier alle Termine für die Fördercalls im Überblick:

  • 23. April – 8. Mai

  • 23. Juni – 7. Juli (+ Start Beantragung Made-in-Europe-Bonus)

  • 8. Oktober – 22. Oktober

Was ist der Made-in-Europe-Bonus?
Ab dem zweiten PV-Fördercall, der mit 23. Juni 2025 startet, gibt es einen zusätzlichen Investitionszuschuss, wenn PV-Anlagen oder Stromspeicher aus europäischer Produktion stammen. Ziel des Made-in-Europe-Bonus ist es, den Wirtschaftsstandort zu stärken und europäische Umwelttechnologien zu fördern.

Wie hoch ist der Bonus?

  +10% Zuschlag für PV-Module
  +10% Zuschlag für Wechselrichter
  +10% Zuschlag für Stromspeicher

Für PV-Anlagen sind damit bis zu 20 % Bonus möglich, wenn sowohl Module als auch Wechselrichter aus europäischer Fertigung stammen.

Ziel der Marktprämie ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Erneuerbarer Energie zu erhöhen. Liegt der Produktionspreis von Erneuerbarer Energie über dem Marktpreis für Strom, wird die Differenz mittels Marktprämie ausgeglichen.

Die neue Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, Marktprämien genau zu evaluieren. Daher sind derzeit auch keine Ausschreibungstermine bekannt – es könnte also zu Anpassungen kommen.

Wichtiger Hinweis: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die PV-Anlage noch nicht in Betrieb genommen worden sein.

Der Nullsteuersatz ist eine Maßnahme, die Errichtung von PV-Anlagen durch Privatpersonen, Schulen, Kirchen oder gemeinnützige Organisationen vereinfachen soll. Beim Kauf einer PV-Anlage, etwaigem Zubehör oder Energiespeichern für diese Anlage wird die Umsatzsteuer beim Kauf nicht verrechnet – eine unmittelbare Unterstützung ohne Förderungsanträge.

Diese Regelung sollte ursprünglich bis 31. Dezember 2025 gelten. Allerdings wurde am 7. März 2025 per Beschluss im Nationalrat der Nullsteuersatz frühzeitig mit 1. April abgeschafft. 

Was gilt nun ab 7. März 2025? 

  • Wurde bis 6. März ein Vertrag über die Lieferung/Installation einer PV-Anlage abgeschlossen, gilt der Nullsteuersatz, wenn die Anlage bis Ende des Jahres (31.12.2025) fertig installiert wird.
  • Wurde ab 7. März ein Vertrag über die Lieferung/Installation einer PV-Anlage abgeschlossen gilt:
    • der Nullsteuersatz, wenn die Anlage bis Ende März (31.03.2025) fertig installiert wird.
    • der Regelsteuersatz (20% USt.), wenn die Anlage NICHT bis Ende März (31.03.2025) fertig installiert wird. 
  • Ab 1. April gilt für sämtliche Verträge, die über die Lieferung/Installation einer PV-Anlage abgeschlossen werden, der Regelsteuersatz (20% USt.).

Regionale Förderungen

Neben den überregionalen Förderungen, gibt es in einzelnen Bundesländern bzw. Bezirken Maßnahmen, die Sie bei der Errichtung einer PV-Anlage unterstützen. Die PV-Förderungen der Stadt Wien sollten weiterhin bis Ende 2025 verfügbar sein.

  • PV-Anlagen bis 100 kWp: 250 EUR/kWp
  • PV-Anlagen von 100 kWp bis 500 kWp: 200 EUR/kWp
  • PV-Anlagen von 501 bis 1.000 kWp: 150 EUR/kWp
  • PV-Anlagen bis 100 kWp: 500 (250 plus 250) EUR/kWp
  • PV-Anlagen von 100 kWp bis 500 kWp: 400 (200 plus 200) EUR/kWp
  • PV-Anlagen von 501 bis 1.000 kWp: 300 (150 plus 150) EUR/kWp
  • PV-Anlagen bis 100 kWp: 400 (250 plus 150) EUR/kWp
  • PV-Anlagen von 100 kWp bis 500 kWp: 350 (200 plus 150) EUR/kWp
  • PV-Anlagen von 501 bis 1.000 kWp: 300 (150 plus 150) EUR/kWp
  • PV-Anlagen bis 100 kWp: 500 EUR/kWp
  • PV-Anlagen von 100 kWp bis 500 kWp: 400 EUR/kWp
  • PV-Anlagen von 501 bis 1.000 kWp: 300 EUR/kWp

PV-Anlagen bis 1.000 kWp: 150 EUR/kWp

200 EUR/kWp, gültig für max. 10 kWh der nutzbaren Stromspeicherkapazität

Starten Sie jetzt mit der Planung Ihrer PV-Anlage

Bis auf weiteres gibt es noch PV-Zuschüsse, die Sie nutzen können! Deshalb raten wir Ihnen dazu, sich jetzt mit dem Thema zu befassen, bevor einige Maßnahmen spätestens Ende 2025 enden. Was bedeutet das? Wir raten dazu, jetzt mit der Planung Ihrer PV-Anlage zu starten.

Sie möchten umgehend mit der Planung einer PV-Anlagen starten? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir übernehmen die Projektleitung für Sie – von der Planung, der Förderung bis hin zur Versicherung und dem laufenden Betrieb: office@power-solution.eu

Wie power solution Sie unterstützt

Mit über 20 Jahren Erfahrungen am Energiemarkt können Sie sich sicher sein, dass wir Sie fachlich kompetent beraten. Wir legen Wert auf die Verbindung von ökologischen mit ökonomischen Faktoren und empfehlen Ihnen nur jene Anlage und Erweiterung, die auch wirklich zu Ihrem Bedarf passt.

Wir verbauen ausschließlich die hochwertigsten PV-Module hoch wertiger Marken, die in sämtlichen Produkttests durch ihre Leistung, den Wirkungsgrad und Langlebigkeit überzeugen. Sie bekommen die Module direkt aus unserem Lager im 23. Wiener Gemeindebezirk mit einer Leistungsgarantie von bis zu 40 Jahren.

Vom Erstgespräch bis zur qualifizierten Übergabe der PV-Anlage und der Erweiterung arbeiten Sie nur mit uns zusammen. Wir sind Ihr Projektleiter für sämtliche Arbeitsschritte von der Planung über die Montage bis zum Betrieb der Anlage. Außerdem sind wir stets Ihr Ansprechpartner bei Fördermöglichkeiten und wickeln diese auch gerne für Sie ab.

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Quellen und weiterführende Links:

*Stand: 07.03.2025. Änderungen in den nationalen bzw. regionalen Rahmenbedingungen für die Errichtung und Förderung von PV-Anlagen vorbehalten.