Blog

Einigung auf „Herzstück der Energiewende“

Adriana Helga

Nach monatelangen Verhandlungen liegt der endgültige Entwurf des Rechtspakets um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket) vor. Geht es nach der Koalition, tritt das Paket noch vor dem Sommer in Kraft.

Noch vor dem Sommer in Kraft treten soll laut den Plänen der österreichischen Bundesregierung das Rechtspaket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket), mit dem die Ökostromförderung neu gestaltet wird.  Ausgehend vom Begutachtungsverfahren im Herbst 2020 hatten sich die Koalitionsparteien in monatelangen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Endentwurf geeinigt. Für dessen Beschluss ist sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit notwendig, weil in die Kompetenzen der Bundesländer eingegriffen wird. Zumindest grundsätzlich wäre es der Opposition daher möglich, den Entwurf zu Fall zu bringen. Allerdings müssten SPÖ und FPÖ zu diesem Zweck gemeinsam gegen diesen stimmen. Anlässlich der Präsentation der Einigung am 11. März übten beide Parteien sowie die NEOS heftige Kritik an der Vorgangsweise der Bundesregierung. Der Energiesprecher der SPÖ im Nationalrat, Alois Schroll, bezeichnete die öffentliche Präsentation der Einigung ohne vorherige Verhandlungen mit der Opposition als „sehr schlechten Stil“.

Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) wies diesen Vorwurf jedoch zurück. Ihr zufolge war es notwendig, zunächst einen in der Koalition akkordierten EAG-Pakets-Entwurf zu erstellen und diesen im Ministerrat zu beschließen. Erst in der Folge könne das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren beginnen. Auch habe die Bundesregierung sehr wohl bereits informelle Gespräche mit den Oppositionsparteien geführt, betonte die Ministerin.

Nach dem Beschluss des Pakets auf Bundesebene ist es notwendig, dieses seitens der Europäischen Kommission genehmigen zu lassen, also zu notifizieren. Vorgespräche mit Energiekommissarin Kadri Simson sowie anderen Vertretern der Kommission fanden laut Gewessler bereits statt. Bei der Umsetzung des Pakets wiederum spielen die Bundesländer und die Gemeinden eine wesentliche Rolle. Auch mit ihnen wird sich die Regierung daher zu verständigen haben, räumte Gewessler ein.

Zwei Anliegen

Das EAG-Paket dient im Wesentlichen zwei Anliegen. Erstens geht es darum, die Ökostrom-Ausbauziele Österreichs zu erreichen. Geplant ist, den Strombedarf des Landes ab 2030 bilanziell vollständig mithilfe erneuerbarer Energien zu decken. Zu diesem Zweck soll die Stromerzeugung mit Windparks, Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie mit Wasser- und Biomassekraftwerken um insgesamt 27 Milliarden Kilowattstunden (Terawattstunden, TWh) gesteigert werden. Gegenüber dem derzeitigen Aufkommen von etwa 55,6 TWh ist dies eine Erhöhung um rund 48,6 Prozent. Auf PV-Anlagen entfallen 11 der 27 TWh, auf Windparks 10, auf Wasserkraftwerke 5 TWh. Eine weitere Terawattstunde soll mit Biomasseanlagen erzeugt werden.

Das zweite Anliegen ist die Umstellung der Ökostromförderung von den bisher dominierenden Einspeisetarifen auf flexible Marktprämien. Diese ist notwendig, weil das Beihilfenrecht der EU Einspeisetarife für Neuanlagen ab 2022 nur mehr in Ausnahmefällen erlaubt. Die Marktprämien decken die Differenz zwischen den Stromerzeugungskosten und dem Großhandelspreis für Strom ab. Je höher der Strompreis, desto niedriger ist daher die Marktprämie. Im Wesentlichen wird die Höhe der Marktprämien per Verordnung festgelegt. Diesbezüglich ist laut Gewessler eine Studie im Gang. Nur für PV-Anlagen sowie für manche Arten von Biomasseanlagen ist die Festlegung mittels Ausschreibung vorgesehen.

Die Marktprämien werden pro Anlage 20 Jahre lang ausbezahlt, die Einspeisetarife wurden (und werden, nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, noch bis zum Inkrafttreten des EAG-Pakets) nur auf 13 Jahre vergeben.

Kritischer Punkt

Insgesamt sollen die Förderungen für bestehende und für neue Ökostromanlagen im Dreijahresdurchschnitt eine Milliarde Euro pro Jahr nicht übersteigen. Sollte eine Überschreitung notwendig werden, insbesondere um die Ausbauziele zu erreichen, muss dies laut dem Entwurf der Hauptausschuss des Nationalrates genehmigen. Dieser Punkt könnte sich in den Verhandlungen zwischen der Koalition und der Opposition jedoch noch als kritisch erweisen. Sowohl die SPÖ als auch die FPÖ verlangen einen Beschluss im Plenum des Nationalrates, wofür eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung wenigstens einer der beiden dieser Parteien notwendig wäre. Im Hauptausschuss würde dagegen mit einfacher Mehrheit entschieden, also mit den Stimmen der Koalitionsparteien alleine.

Wesentlichste Neuerung

Als wesentlichste Neuerung im Endentwurf betrachtet Gewessler die Bestimmungen hinsichtlich der Förderung von Eletrolyseanlagen zur Herstellung „grünen“ Wasserstoffs für die Industrie, insbesondere die Chemie- und die Stahlbranche. Für solche Anlagen stehen bis 2030 insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Als „grün“ gilt Wasserstoff, der unter Einsatz von Ökostrom elektrolytisch aus Wasser gewonnen wird. Gewessler erläuterte, der Stahlkonzern Voestalpine habe vor Jahrzehnten mit dem bekannten Linz-Donawitz-Verfahren einen weltweiten Standard gesetzt. Mit der Nutzung von Ökostrom für die Stahlerzeugung könne er dies nun erneut tun. Laut dem Staatssekretär der ÖVP im Klima- und Energieministerium, Magnus Brunner, trägt die Bundesregierung mit der Förderung der Elektrolyseanlagen ihren Bestrebungen zur Unterstützung technischer Innovationen Rechnung. Mit den zurzeit vorhandenen Technologien kann Österreich laut Brunner das Ziel der „Klimaneutralität“ im Jahr 2040 nur schwer erreichen. Daher sei es notwendig, neue Lösungen zu entwickeln. Und gerade „grüner“ Wasserstoff spiele dabei eine maßgebliche Rolle.

Abgesehen davon, spielen die Themen Erdgas und „grüne Gase“ wie Biogas und Biomethan im EAG-Paket nur eine unwesentliche Rolle. Der Gassektor wird in einem eigenen Gesetz geregelt, das noch vor dem Sommer in Begutachtung gehen soll. Vorgesehen ist ein Ausbaustopp für das Erdgasnetz sowie ein Programm zur Förderung der Nutzung „grüner Gase“ in der Industrie.

Eine weitere Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf besteht darin, dass Saisonbetriebe die Ökostrom- bzw. EAG-Pauschale nicht für das gesamte Jahr zu bezahlen haben. Vielmehr fällt die Pauschale nur in der tatsächlichen Betriebszeit an, was vor allem Hotellerie und Gastronomie entlastet.

„Große Chancen“

Gewessler, Brunner und Vizekanzler Werner Kogler betonten, das EAG-Paket bringe bis 2030 Ökostromförderungen von insgesamt bis zu zehn Milliarden Euro mit sich. Laut Brunner können damit Investitionen von etwa 30 Milliarden Euro ausgelöst werden. Kogler ergänzte, das EAG-Paket sei das „Herzstück der Energiewende“ in Österreich. Es bedeute den „Ausstieg aus dem Zeitalter der fossilen Energieträger und den Einstieg in das Zeitalter der Solarenergie“. Mit den künftigen Energiegemeinschaften hätten die Bürger die Möglichkeit, an der Energiewende selbst teilzunehmen:   „Es wird sich viel ändern, für die Industrie, für das Gewerbe, für die Bürger. Aber das bringt auch große Chancen mit sich.“

Rasch beschließen

Der Präsident des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie, Verbund-Generaldirektor Michael Strugl, zeigte sich erfreut über die Einigung der Koalitionsparteien. Ihm zufolge sollte das Paket zügig vom Parlament beschlossen werden: „Jeder Tag, den wir jetzt verlieren, wird uns am Ende bei der Erreichung der politischen Ziele fehlen. Gleichzeitig vergeben wir damit die einzigartige wirtschaftspolitische Chance, das Notwendige mit dem Nützlichen zu verbinden. Wenn wir die ohnehin erforderlichen Investitionen jetzt rasch auf den Weg bringen, hilft uns das nicht nur bei der Erreichung unserer Klima- und Energieziele. Es setzt auch dringend benötigte konjunkturelle Impulse.“

Kostendeckel sichern

Für die Industriellenvereinigung (IV) betonte Generalsekretär Christoph Neumayer, der Umbau des Energiesystems „in Richtung Klimaneutralität steht für die heimische Industrie außer Streit. Im Rahmen dieser riesigen Herausforderung stellt das vorliegende Gesetz einen wichtigen Mosaikstein dar“, allerdings nur einen von vielen. Die 500 Millionen Euro an Förderungen für Elektrolyseanlagen erachtet Neumayer als „uneingeschränkt positiv“. Notwendig sei jedoch auch, die Ökostrom-Förderkosten für die Kunden von den Unternehmen bis zu den Haushalten auf eine Milliarde Euro pro Jahr zu begrenzen. Ausdrücklich betonte Neumayer, dies sei im Regierungsprogramm festgeschrieben: „Auch in der nun folgenden parlamentarischen Behandlung muss das sichergestellt werden, damit wir die Akzeptanz für die Erzeugung erneuerbarer Energie langfristig aufrechterhalten können.“

Verfahren beschleunigen

Grundsätzlich positiv beurteilte auch die Wirtschaftskammer (WKÖ) den Endentwurf. Generalsekretär Karlheinz Kopf sprach von „ großzügigen Anreizen“ für den Ökostrom-Ausbau. Auch er begrüßte insbesondere die Förderung der Elektrolyseanlagen. „Erfreulich“ ist laut Kopf ferner, „dass saisonale Betriebe und pandemiebedingt geschlossene Betriebe nur noch anteilig – entsprechend den Betriebsmonaten“ zur Deckung der Ökostrom-Förderkosten beizutragen haben: „Dies entspricht einer langjährigen Forderung der WKÖ.“ Dringend notwendig ist laut Kopf überdies die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Ökostrom-Erzeugungsanlagen sowie Stromleitungen: „Einwände sind genau zu prüfen, dürfen aber die Genehmigungen nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag blockieren.“

Links:

Aussendung des Klima- und Energieministeriums zur Einigung über das EAG-Paket:

https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/20210311_eag.html

Aussendung von Oesterreichs Energie:

www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210311_OTS0184/e-wirtschaft-begruesst-durchbruch-beim-erneuerbaren-ausbau-gesetz

Aussendung der Industriellenvereinigung:

www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210311_OTS0210/industrie-zu-eag-wettbewerbsfaehigkeit-der-industrie-im-auge-behalten

Aussendung der Wirtschaftskammer:

www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210311_OTS0178/wkoe-kopf-neues-oekostromgesetz-beinhaltet-grosszuegige-anreize-um-erneuerbaren-ausbau-voranzutreiben