Das österreichische Energiesystem steht vor einem grundlegenden Wandel. Bis 2030 soll bilanziell 100 % des Stroms aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft stammen. Diese Zielsetzung betrifft nicht nur die Erzeugung, sondern verändert auch, wie wir Energie verteilen und nutzen.
Eine nicht unwesentliche Rolle spielen dabei Ansätze wie Peer-to-Peer Verträge und Direktleitungen. Das im Dezember vergangenen Jahres beschlossene Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) schafft dafür erstmals einen rechtlichen Rahmen und eröffnet Unternehmen neue Handlungsoptionen.
Was sich durch das ElWG ändert
Mit dem ElWG werden Peer-to-Peer-Verträge und Direktleitungen gesetzlich verankert. Ziel ist es, einen wirksamen Wettbewerb der technologisch und ökonomisch effizientesten Technologien in der Stromversorgung sicherzustellen. Dabei soll gleichzeitig zur Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage beigetragen werden.
Ein zentraler Akteur in der neuen Energielandschaft ist der sogenannte aktive Kunde beziehungsweise die aktive Kundengruppe, deren Rolle durch das Gesetz gestärkt wird.
Jeder aktive Kunde ist, zusätzlich zu seinem bestehenden Liefervertrag, berechtigt:
- an gemeinsamer Energienutzung teilnehmen (z. B. in einer Energiegemeinschaft),
- Strom direkt an andere Marktteilnehmer verkaufen oder übertragen,
- von neuen Flexibilitätsoptionen profitieren.
Findet die gemeinsame Energienutzung zwischen Vertragspartnern statt, so spricht man von einem Peer-to-Peer Vertrag.
Peer-to-Peer - Direkter Stromhandel
Ein Peer-to-Peer-Vertrag bedeutet den Verkauf oder die Schenkung von erneuerbarer Elektrizität zwischen Marktteilnehmern auf Grundlage eines Vertrags mit entsprechend festgelegten Bedingungen. Die Abwicklung und Abrechnung der Transaktion können entweder direkt zwischen den Beteiligten oder auf indirektem Weg über einen dritten Marktteilnehmer, beispielsweise einen Aggregator, erfolgen.
Mit dem ElWG ist es nun ab Oktober 2026 rechtlich möglich, dass Betreiber:innen kleiner PV-Anlagen (Anlagen bis 30 kW) überschüssigen Strom direkt an Nachbarunternehmen verkaufen – ohne eigene Rechtsform und ohne als klassischer Energieversorger zu gelten.
Direktleitungen - Strom dort nutzen, wo er gebraucht wird
Direktleitungen verbinden eine Erzeugungsanlage direkt mit einer Verbrauchsanlage, entweder innerhalb eines Unternehmens oder über Grundstücksgrenzen hinweg.
Durch das ElWG darf Strom auch Direktleitungen, also über fremde Zählpunkte und an andere Verbraucher weitergegeben werden. Damit entstehen neue Optionen für Unternehmen, die eigene Erzeugung gezielt und wirtschaftlich einzusetzen.
Was das nun für Unternehmen bedeutet
Das ElWG eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, erneuerbaren Strom flexibel und wirtschaftlich zu nutzen. Peer-to-Peer-Verträge und Direktleitungen sind zentrale Bausteine für eine aktive Rolle im Strommarkt und ermöglichen die proaktive Gestaltung des neuen Energiesystems. Entscheidend bleibt die richtige Einordnung im Unternehmenskontext.
Das ElWG - kurz erklärt
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bildet den neuen rechtlichen Rahmen für den österreichischen Strommarkt. Ziel ist ein sicheres, effizientes und flexibles Energiesystem mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien.
Das Gesetz stärkt die Rolle von Unternehmen als aktive Marktteilnehmer, fördert Flexibilität durch Speicher und Laststeuerung und schafft Anreize für einen systemdienlichen Betrieb von Erzeugungs- und Speicheranlagen.
power solution unterstützt Unternehmen dabei, diese neuen Rahmenbedingungen richtig einzuordnen und wirtschaftlich zu nutzen.
