Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)
Geschäftsbedingungen – Energiemanagementvertrag für Unternehmen
der FELIX Photovoltaik Errichtung und Betrieb GmbH – FN 542431v– Austria
1. Begriffsbestimmungen
1.1. „FELIX Photovoltaik“ meint die FELIX Photovoltaik Errichtung und Betrieb GmbH, FN 542431v.
1.2. Der Begriff „Kunde“ umfasst sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Wird im Folgenden ausdrücklich nur auf „Unternehmer“ Bezug genommen, gilt die jeweilige Regelung nur für Unternehmer im Sinne der Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Bezieht sich eine Regelung auf „Verbraucher“, gilt sie ausschließlich für Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Wird allgemein vom „Kunden“ gesprochen, gilt die Regelung für beide Gruppen gleichermaßen.
1.3. „Angebot“ ist, das von power solution übermittelte, Angebotsformular, das die Hauptleistungspflichten und das dafür zu leistende Entgelt beinhaltet und nur in Zusammenhang mit den hier formulierten Vertragsbestimmungen gilt.
2. Geltungsbereich
2.1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) gelten für Verträge über den Verkauf und die Errichtung von Photovoltaikanlagen durch die power solution und für allfällig angebotene Nebenleistungen in Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage.
2.2. Vertragsinhalt wird stets jene Fassung der AVL, die im Zeitpunkt der Absendung der Annahmeerklärung (unterzeichnetes Angebot) des Kunden auf der Homepage der FELIX Photovoltaik Errichtung und Betrieb GmbH, FN 542431v veröffentlicht ist.
2.3. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot (insbesondere allfälligen besonderen Bedingungen am Ende des Angebotsformulars) und den Bestimmungen dieser AVL gehen die Bestimmungen des Angebots vor.
2.4. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vertragsformblätter des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Einbeziehung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch dann gelten diese jedoch nur ergänzend; beieinander widersprechenden Vertragsbestimmungen gehen jene aus diesen AVL ausdrücklich vor.
3. Vertragsabschluss
3.1. Auf Grundlage der Anfrage des Kunden und der vom Kunden bereitgestellten Informationen wird ein Angebot in Textform erstellt und übermittelt.
3.2. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden und Rückübersendung an power solution innerhalb der im Angebot genannten Frist (unter „Gültig bis:“) zustande.
3.3. Eine gesonderte Bestätigung über den Eingang der Bestellung erfolgt nicht. Im Fall der verspäteten Übermittlung des angenommenen Angebots (außerhalb der Bindungsfrist) ist power solution berechtigt, diese Annahmeerklärung als neuerliches, kundenseitiges Angebot zum Vertragsschluss zu werten und dieses Angebot binnen angemessener Frist durch ausdrückliche Erklärung in Textform oder aber schlüssig (durch Erbringung der vertragsgemäßen Leistung) anzunehmen. Eine solche schlüssige Vertragsannahme stellt die einzige Ausnahme vom Schriftformgebots gemäß Punkt 10.6 dar.
3.4. Für Verträge, die von Verbrauchern im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen werden sollen, gelten hinsichtlich des Zustandekommens die Bestimmungen des Punktes 11.
4. Vertragsinhalt
4.1. Der Inhalt der Hauptleistungspflichten der power solution ergibt sich aus dem Angebot.
4.2. Mündliche Auskünfte – etwa im Rahmen von Beratungsgesprächen – gelten als rein informativ und unverbindlich.
4.3. Technische Änderungen an den Hauptleistungspflichten bleiben im zumutbaren Rahmen vorbehalten, insbesondere wenn sie geringfügig oder sachlich gerechtfertigt (z.B. bei Lieferschwierigkeiten) sind; insbesondere können Komponenten wie Module, Wechselrichter oder Montagesysteme durch gleichwertige oder höherwertige Produkte ersetzt werden.
4.4. Sofern Gegenstand des Vertrages auch die Beratung und Vertretung in behördlichen Verfahren (Genehmigungsverfahren) ist, so schuldet power solution in diesem Zusammenhang nur sorgfältiges Bemühen. Es wird jedoch keine Garantie, Haftung oder Gewähr dafür übernommen, dass allfällig notwendige Genehmigungen tatsächlich erteilt werden, zumal dies außerhalb des alleinigen Einflussbereichs der power solution liegt.
4.5. Der Kunde stimmt zu, dass power solution Subunternehmer und Sublieferanten mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung betraut.
5. Preise
5.1. Die im Angebot verzeichneten Preise sind im Zweifel als Pauschalfestpreise zu verstehen, jedenfalls während der Bindungsfrist.
5.2. Falls im Angebot nichts anderes vereinbart ist, unterliegen die Preise nur folgender Anpassung: Die Angebotspreise sind wertgesichert anhand des Baukostenindex (Wohnhaus- und Siedlungsbau). Eine Anpassung erfolgt jedoch nur, wenn
die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht binnen drei Monaten ab Vertragsabschluss beginnt, und/oder
die vertraglichen Leistungen nicht binnen eines Jahres ab Vertragsabschluss vollständig gebracht wurden, und
dies nicht allein auf ein schuldhaft vertragsbrüchiges Verhalten der power solution zurückzuführen ist.
5.3. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die Anpassungsreferenz bildet jene Indexzahl, die in jenem Zeitpunkt zuletzt publiziert war, in dem die Schlussrechnungslegung objektiv möglich war. Die Preise werden gegenüber Verbrauchern in jenem Verhältnis angepasst, in dem sich die Anpassungsreferenz zur Ausgangsbasis befindet, sohin kann es potenziell zu einer Erhöhung oder auch Minderung der Preise kommen. Gegenüber Unternehmen kann die Wertsicherungsvereinbarung nur zu einer Erhöhung der Preise führen, eine Absenkung der Angebotspreise wird ausgeschlossen.
5.4. Die allfällige Erhöhung oder (gegenüber Verbrauchern) Minderung der Preise erfolgt derart, dass nur jene Rechnungspositionen, die noch nicht abgerechnet und bezahlt wurden, der Anpassung nach den voranstehenden Bestimmungen unterliegen.
5.5. Leistungen, die nicht explizit im Angebot angeführt sind, werden gesondert verrechnet. Sofern nichts Konkreteres vereinbart ist, ist hierfür ein angemessenes Entgelt geschuldet.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Bestimmungen des Angebotes.
6.2. Sofern im Angebot nichts Genaueres vereinbart ist, ist power solution berechtigt,
bei Vertragsabschluss eine Teilrechnung in Höhe von bis zu 40 % des Angebotspreises zu legen,
bei Ausführungsbeginn (Lieferung der Anlagenkomponenten oder spätestens Beginn der Installation der Anlage) eine weitere Teilrechnung über 40 % des Angebotspreises zu legen, und
den verbleibenden Restbetrag (20%) nach vollständiger Leistungserbringung abzurechnen.
6.3. Rechnungen sind, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, prompt ab Zugang, spätestens aber binnen 3 Werktagen, ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein.
6.4. Während des andauernden Verzugs hat ein Kunde, der Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 4 % zu leisten, ein unternehmerischer Kunde jedoch Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz.
6.5. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Unternehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt wurden.
6.6. Ein Verbraucher ist zur Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen gegen power solution nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit der power solution befugt sowie bei Gegenforderungen zu, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder anerkannt wurden.
6.7. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden für Kunden, die Unternehmer sind, ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Leistungstermine und sonstige Verpflichtungen des Kunden
7.1. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich Lieferungs- oder Leistungstermine festgesetzt sind, gilt folgendes: power solution schlägt dem Kunden nach Rücksprache maximal 3 Lieferungs- oder Leistungstermine vor. Für den Fall, dass der Kunde keinen dieser vorgeschlagenen Termine wahrnehmen kann, wird der Lieferungs- oder Leistungstermin einseitig von power solution festgelegt.
7.2. Der Kunde wird zum Lieferungs- oder Leistungstermin alle Zugangsmöglichkeiten, die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen notwendig sind, bereitstellen oder eine geeignete Lagermöglichkeit sowie Strom und Wasser bereitstellen. Ist dies nicht der Fall, kann power solution die entstehenden Kosten, insb. Arbeits- und Wartezeiten, an den Kunden zu angemessenen Bedingungen weiterverrechnen.
7.3. Der Kunde ist generell verpflichtet, die für die Vertragserfüllung durch power solution erforderlichen Erklärungen abzugeben (insbesondere Vollmachten gegenüber den zu befassenden Behörden) und auch sonst alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass power solution die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen ermöglicht wird. Sollte der Kunde mit der Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten in Verzug geraten, ist power solution berechtigt, unter Setzung einer – für den jeweiligen Grund des Verzugs – angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Verzug durch den Kunden schuldhaft herbeigeführt wurde bzw. die Mitwirkungspflicht schuldhaft verletzt wurde, ist power solution zudem berechtigt, allfällige hieraus resultierende Schäden aus dem Titel des Schadenersatzes geltend zu machen.
7.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass power solution nur eingeschränkt befugt ist, entgeltlich in Genehmigungsverfahren zu vertreten und in diesem Zusammenhang auch nur eingeschränkt beratend tätig werden kann. power solution berät den Kunden unentgeltlich und unverbindlich bzgl. Förderungen, Elektromobilität, Stromlieferung und Strombezug. Hierbei wird das – nach bestem Wissen und Gewissen der power solution – bestmögliche Paket für den Kunden empfohlen.
8. Lieferung und Gefahrenübergang
8.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Vertragsware mit der Übergabe an den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die von power solution zur Übergabe angebotenen Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
8.2. Beim Versendungskauf oder der Selbstabholung durch einen Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit der Übergabe an das mit dem Transport oder der Versendung beauftragte Unternehmen oder die zur Abholung bestimmte Person über.
8.3. Wenn auch die Anlieferung an den Kunden geschuldet ist, gilt: Werden beim Unternehmer Leistungen oder Materialien, die schon angeliefert wurden, vor Übergabe durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört und hat power solution alle zur Abwehr der Beschädigung oder Zerstörung notwendigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen, trägt der Unternehmer die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung.
8.4. Sofern auch Installationsleistungen geschuldet sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als übergeben und abgenommen:
wenn die Abnahme vom Kunden oder dessen allfälligen Endkunden (gemäß Punkt 7.5) bestätigt wird; oder
wenn die installierte Lieferung oder Leistung operativ beim Kunden oder dessen allfälligen Endkunden in Betrieb genommen wurde; oder
spätestens 4 Wochen nach abgeschlossener Installation.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen ohne jegliche Einschränkung. Die Haftung der power solution gegenüber Verbrauchern aus dem Titel des Schadenersatzes wird jedoch auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die voranstehenden Haftungsbeschränkungen gelten bei Verbraucher weiters nicht, wenn es sich um Schäden an Sachen handelt, die der power solution zur Bearbeitung übergeben wurden.
9.2. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
9.3. Unternehmer sind bei sonstigem Anspruchsverlust verpflichtet, die gelieferte Ware und/oder die erbrachte Leistung (das übergebene Werk) unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und allfällige Mängel innerhalb angemessener, maximal zweiwöchiger Frist ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von maximal zwei Wochen ab Hervortreten schriftlich anzuzeigen.
9.4. Gegenüber Unternehmen sind Schadensersatzansprüche generell auf Fälle von Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Ersatz von Folgeschäden und bloßen Vermögensschäden, insbesondere für Schäden aus Ansprüchen, die von Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen.
9.5. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Voraussetzungen eines Gewährleistungs- oder Haftungsanspruchs, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.6. Die Gewährleistungsfrist wird gegenüber Unternehmen auf 6 Monate reduziert.
9.7. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass power solution selbst keine Garantien im Sinne des § 880a ABGB abgibt.
9.8. Sämtliche in den Verkaufsunterlagen, insb. in Angeboten, genannten Garantien sind Herstellergarantien, bei denen der Kunde einen direkten Anspruch gegenüber dem Hersteller erwirbt. Im Streitfall sind diese Ansprüche vom Kunden direkt mit dem Hersteller abzuwickeln. power solution trifft – über die reine Namhaftmachung des Herstellers hinaus – keine Verpflichtung, den Kunden bei der Anspruchsdurchsetzung zu unterstützen.
10. Allgemeine Schlussbestimmungen
10.1. Rechtswahl: Der Vertrag und sämtliche Fragen seines Zustandekommens und seiner Auslegung unterliegen materiellem österreichischen Recht, sohin unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Bezirk Innere Stadt Wien sachlich zuständige Gericht als örtlich zuständig vereinbart.
10.3. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen power solution nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt. Ein Verbraucher kann power solution zudem an jedem infrage-kommenden gesetzlichen Gerichtsstand klagen.
10.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die im Rahmen der anwendbaren Gesetze dem ursprünglichen Parteiwillen möglichst nahekommt.
10.5. Als Adressen gelten die jeweils zuletzt bekannt gegebenen Adressen der Vertragspartner.
10.6. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformgebot.
11. Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossene Verträge mit Verbrauchern
11.1. Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt
bei Dienstleistungsverträgen, wie dem Bau einer gesamten Photovoltaikanlage, mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.
11.2. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
11.3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.
11.4. Hinsichtlich der Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts wird auf ANHANG I und ANHANG II zu diesen AVL ausdrücklich verwiesen.
11.5. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
11.6. power solution behält sich vor, mit Erfüllung des Vertrages erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu beginnen.
11.7. Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.
Anhang I – Rücktrittsbelehrung für Verbraucher
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten
Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt beim Kauf von Waren und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware, bei Teillieferungen die letzte Ware, in Besitz genommen haben bzw. hat.
Für die Bestellung von reinen Dienstleistungen wie Planung, Vermessung und Beratung gilt folgendes:
Sie können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt ab Vertragsschluss.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie der
FELIX Photovoltaik Errichtung und Betrieb GmbH
Perfektastraße 77/1
A-1230 Wien
office@power-solution.eu
Tel: +43 (1) 895 79 32
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.
Folgen des Rücktritts
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, welches Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Hingegen bei Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg an uns zurückgesandt werden können (Speditionswaren) haben wir die Waren auf eigene Kosten abzuholen.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Rücktrittsrechts
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Konsumenten, die keinen Wohnsitz in der EU haben.
Sie haben auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden und bei denen das von Ihnen zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.
Das Rücktrittsrecht besteht ferner nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Das Rücktrittsrecht besteht ferner nicht bei Dienstleistungen, wenn der Unternehmer aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat und wenn der Verbraucher
- a) entweder vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert, oder
- b) den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen.
Tritt der Verbraucher von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem er durch seine Bestellung ein Verlangen nach Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist erklärt und der Unternehmer hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Unternehmer einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
Anhang II – Rücktrittsformular für verbraucher
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an.
FELIX Photovoltaik Errichtung und Betrieb GmbH
Perfektastraße 77/1
A-1230 Wien
office@power-solution.eu
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_______________________________________________________
_______________________________________________________
Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________
________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________ Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen
Wien, Mai 2025