Eine Herabsetzung bzw. ein Aufschub Ihrer Teilzahlungsbeträge kann in der jetzigen Situation sehr hilfreich sein, aus diesem Grund haben wir Ihnen ein Aufstellung zusammengestellt in welchen Bereichen dies vorgenommen werden kann.

Ist Ihr Betrieb geschlossen oder nur teilweise in Betrieb?

Hier finden Sie einen Leitfaden für die Umsetzung!