Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen – Energiemanagementvertrag für Unternehmen
der power solution Energieberatung GmbH – FN 166039a – Austria

Allgemein

Die AGB gelten für Abwicklung des Management durch die power solution Energieberatung GmbH (nachfolgend kurz „power solution“ genannt) für die Energieversorgung der Kunden der power solution. Unabhängig von den AGB von power solution gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Energielieferanten und Netzbetreibern.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Vertragsangebot und anschließender Annahme durch power solution in Form eines schriftlichen Bestätigungsschreibens zustande. power solution ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen ein Vertragsangebot abzulehnen.

Energiepreise

Die Energiepreise unterliegen der Entwicklung der lokalen Märkte und Großhandelsmärkte zum Zeitpunkt von Vertragsabschlüssen mit Energielieferanten. Es wird kein Bestpreis garantiert.

Bezahlung

power solution bzw. der Energielieferant sind berechtigt, angemessene monatliche bzw. quartalsweise Akontozahlungen im Vorhinein zu verrechnen; Die Bezahlung ist unabhängig von Zahlungen an den Energielieferanten bzw. Netzbetreiber. Bei Zahlungsverzug können die Zahlungen zum Energieversorger / Netzbetreiber eingestellt werden.

Zahlungsweise

Zahlungen werden ausschließlich über Abbuchungsauftrag für Lastschriften vorgenommen. Für den Fall, dass der Bankeinzug seitens des Bankinstitutes nicht durchgeführt wird, ist power solution berechtigt, Mahnspesen in angemessener Höhe (1. Mahnung EUR 10,–, 2. Mahnung EUR 30,–, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Bankspesen) zu verrechnen.

Vorzeitige Auflösung des Vertrages

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei ein vertragswidriges Verhalten trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht abstellt.

Haftung

power solution haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Datenschutz

power solution ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten über die Kunden im erforderlichen Ausmaß mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde stimmt dem Erhalt von Informationen im elektronischen Wege, insbesondere durch E-mail zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht.

Anwendbares Recht

Auf dieses Rechtsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes bzw. der Verweisungsnormen anzuwenden.

Änderungen der AGB

Diese AGB können von power solution geändert werden. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam, sofern der Kunde der Änderung nicht schriftlich widerspricht. power solution wird den Kunden von seinem Recht, AGB-Änderungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich zu widersprechen, informieren. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB weiter.

Schlussbestimmungen

Änderungen, welcher Art auch immer, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Die Zustellungen der power solution an eine vom Kunden bekanntgegebenen E-Mail-Adresse gelten als dem Schriftformerfordernis entsprechend. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB den Marktregeln widersprechen, oder gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, gilt jene Regelung vereinbart, die wirtschaftlich und rechtlich den bestehenden Marktregeln am nächsten kommt. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser AGB oder dieses Vertrages nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nichtige Bestimmungen durch in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahekommende Bestimmungen zu ersetzen.

Wien, Juni 2011